Die Musterung

Das Kreiswehrersatzamt bat mich, mich zur Musterung vorzustellen. Sie wollten mit mir einige Tests machen, um herauszufinden, für welche militärischen Verwendungen ich mich am besten eignen würde. Zunächst habe ich auf die Bitten nicht reagiert. In dem ersten Schreiben war noch Werbung für die Bundeswehr und einige Formulare, mit denen ich meine Dienstzeit verlängern könnte, um mehr Geld zu bekommen. Bis mir klar wurde, dass es besser wäre, dem Kreiswehrersatzamt meine Einstellung dazu direkt mitzuteilen, habe ich die Briefe auch wie Werbung behandelt. Nach einigen verstrichenen Terminen kam die Einladung dann bereits als Einschreiben.


Inhalt
Förmliche Zustellung (8. März 2006)
Musterungsverweigerung mit dem Grundgesetz (9. März 2006)
Anruf aus dem Kreiswehrersatzamt (März 2006)
Musterungsverweigerung aus Gewissensgründen (22. März 2006)
Die Ruhe vor dem Sturm… (April 2006)
Besuch von der Exekutive (16. Mai 2006)
Zwangsvorführung zur Musterung (17. Mai 2006)
Widerspruchsverfahren (13. Juni 2006)
Begründung des Widerspruchs (5. Juli 2006)
Zurückweisung des Widerspruchs (20. Juli 2006)
Letzte Überlegungen bezüglich der Musterung (20./21. Juli 2006)
Antwort auf den Widerspruchsbescheid (1. Oktober 2006)
Bundesamt für Zivildienst


Förmliche Zustellung

(8. März 2006)

Das Kreiswehrersatzamt drohte in diesem Brief ganz offen mit der Polizei – sicherlich ein starkes Mittel, da jemand, der von der Polizei irgendwo hingebracht wird, von der Allgemeinheit für kriminell gehalten wird. Ich habe gelernt, dass man offiziell als festgenommen gilt, wenn man Polizei-Einsatzwagen hinten mitfährt. Das Kreiswehrersatzamt kann mit dieser Drohung sicher noch den einen oder anderen einschüchtern.

8. März 2006 - Förmliche Zustellung (Einschreiben) vom KWEA


2. Erinnerung Musterung sowie Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)

Sehr geehrter Herr Grote,

mit Ladungen zum 11.01.2006 und 08.02.2006 hatte ich Sie gebeten, sich zur Musterung und EUF vorzustellen. Beide Termine haben Sie unentschuldigt verstreichen lassen.

Ich bitte Sie deshalb letztmals in dieser Form, sich
am 04.04.2006
um 10:15 Uhr
im Kreiswehrersatzamt Hannover, Alter Flughafen 2 A, 30179 Hannover

zur Musterung und EUF vorzustellen.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, kurze Sport-/Badehose und Badesandalen sowie - soweit vorhanden - Ihre Brille, Unterlagen über Ihre Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung oder über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und Nachweise über Befähigungen und Kenntnisse (z.B. Führerschein, Funkpatent, Rettungsschwimmerzeugnis) und eine aktuelle Schul- oder Ausbildungsbescheinigung mit.

Sollten Sie im Besitz ärztlicher Unterlagen (z.B. Brillenpass, Allergiepass, Impfpass, kieferorthopädischer Behandlungsplan, Versorgungsbescheid) sein, bringen Sie diese bitte zur Musterung und EUF mit. Es ist jedoch nicht notwendig, dass Sie diese Unterlagen erst noch beschaffen, da Kosten hierfür nicht erstattet werden können. Bei Ihrem Arzt vorhandene Röntgenaufnahmen können Sie dort kostenlos erhalten.

Ausführliche Hinweise z.B. über die Musterung und EUF, Terminverlegung, Auslagenerstattung sowie Erstattung von Verdienstausfall entnehmen Sie bitte der beigefügten Information, die Sie wegen der Bedeutung der dort getroffenen Aussagen lesen und aufbewahren sollten.

Wenn Sie auch diesem Termin unentschuldigt (ohne Vorlage entsprechender Nachweise) fernbleiben, werde ich Ihre Vorführung durch die Polizei anordnen oder nach Aktenlage entscheiden.

Die Leiterin



Zum Seitenanfang

Musterungsverweigerung mit dem Grundgesetz

(9. März 2006)

Darauf habe ich dann auch schnell geantwortet.

9. März 2006 - Antwort auf die förmliche Zustellung


Sehr geehrte Leiterin,

Sie haben mich gebeten, mich zur Musterung vorzustellen und an diversen Untersuchungen, Eignungsfeststellungen und psychologischen Tests teilzunehmen, mit dem Zweck herauszufinden, für welche militärischen Verwendungen ich mich am besten eigne.
Da ich kein Testobjekt bin, mit dem man militärische Operationen ausführt, werde ich mich ihren Tests schon allein deshalb nicht unterziehen.
Ich würde meine Menschenwürde aufgeben und nicht im Sinne des Friedens handeln, unterwürfe ich mich militärischen Untersuchungen. Ich bin nicht dazu geschaffen, in irgendeiner Weise vom Militär angewandt zu werden.

Meine Überzeugungen sind gestützt von der Verfassung dieses Staates. Im Grundgesetz ist meine Menschenwürde geschützt und meine freie Entfaltung der Persönlichkeit, die durch militärische Zwangsdienste eingeschränkt würde, ist mir zugesichert.
Zudem heißt es im Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und niemand aufgrund seines Geschlechts oder politischer Anschauungen benachteiligt werden darf. Würde ich 9 Monate Wehrdienst leisten, wäre ich Frauen gegenüber 9 Monate im Nachteil, weshalb für mich Wehrdienst sowie Wehrersatzdienst nicht Verfassungskonform sind.

Ich werde aus oben genannten Gründen der Ladung zum Kreiswehrersatzamt Hannover, Alter Flughafen 2 A, 30179 Hannover
am 04.04.2006
um 10:15
nicht nachkommen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Friedemann Grote



Zum Seitenanfang

Anruf aus dem Kreiswehrersatzamt

(März 2006)

Einige Tage nachdem ich den Brief weggeschickt hatte, bekam ich einen Anruf vom Kreiswehrersatzamt, in dem mir erzählt wurde, dass diese Zwangsdienste der Verfassung entsprächen, dass Gleichberechtigung nach einigen Gerichtsbeschlüssen gegeben sei, und dass ja alle zur Musterung gingen. Ich habe daraufhin einen zweiten Brief geschickt (obwohl ich den Anrufer eigentlich zurückrufen sollte). Ich entschloss mich dafür, da ich so die Übersicht darüber behalte, was ich von mir gegeben habe und es gleichzeitig öffentlich machen kann.


Zum Seitenanfang

Musterungsverweigerung aus Gewissensgründen

(22. März 2006)

22. März 2006 - Antwort auf den Anruf


Verweigerung der Musterung

Sehr geehrter Leiter,

nachdem ich im letzten Brief versucht hatte, mit dem Grundgesetz zu argumentieren, haben Sie mich per Telefon aufgeklärt, dass derzeit der Wehrdienst, damit auch die Musterung, verfassungskonform ist und ich mit diesen Argumenten nicht meine Musterung verweigern kann.

Sie haben mich gebeten die Entscheidung zu überdenken. Ich hatte zunächst das Grundgesetz herangezogen, da ich dachte in einem Staat zu leben, in dem auch der normale Bürger das Grundgesetz lesen und verstehen kann.
Offensichtlich sind die Gesetze jedoch so, dass man sich nicht auf Grundlegendes berufen kann, da es verschiedene andere Gesetze gibt, die diese wieder in Teilen aufheben.

Ich kann also nur noch mit meiner Einstellung argumentieren.
Ich bin gegen Gewalt, somit auch gegen Militär und Zwangsdienste. Wenn ich mit der Bundeswehr kooperiere, akzeptiere ich ihr Wesen - Bereitschaft zu Gewalt und Zwang. Würde ich kooperieren, würde ich Krieg und Zwangsdienste in ihrer Existenz bekräftigen. Das ist nicht, was ich möchte. Ich kann daher aufgrund meines Gewissens nicht freiwillig zur Musterung erscheinen.
Mir ist bewusst, dass meine Einstellung in diesem Staat zur Zeit nicht akzeptiert werden wird und ich dadurch Nachteile im Leben bekommen kann. Das nehme ich in Kauf.

Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Friedemann Grote



Zum Seitenanfang

Die Ruhe vor dem Sturm…

(April 2006)

Nach diesem Brief von mir war erstmal Funkstille - Hannover hat sich nicht mehr gemeldet, und es kam komischerweise auch kein Brief, in dem mir nochmal gesagt wurde, was auf mich wartet, wenn ich das so mache. Vielleicht auch wegen der letzten beiden Sätze?


Zum Seitenanfang

Besuch von der Exekutive

(16. Mai 2006)

Eines Morgens wurde ich dann geweckt: „Jonas, da ist ein Polizist für dich an der Tür!“. Ich war der Meinung, die würden mich direkt mitnehmen, aber der Polizist fragte mich, ob es mir morgen früh um halb sieben passen würde, und ob ich freiwillig kommen würde, oder ob er noch Verstärkung holen müsste. Da ich der Meinung war und bin, dass die Polizei in diesem Fall nur ihre Arbeit macht und mir gedacht habe, dass Widerstand auf dieser Ebene nicht mehr viel bringen wird, habe ich das so mitgemacht. Wie ich später in dem Schreiben für die Polizei gelesen habe, hätte der Polizist mich gar nicht vorher besuchen dürfen, hat es aber freundlicherweise trotzdem gemacht – wahrscheinlich um seiner eigenen Gemütlichkeit willen, da es anders sicher auch für die mehr Arbeit gewesen wäre.

Diese Demonstration der Macht des Kreiswehrersatzamtes hat natürlich einige Folgen – mein Vater war sehr ärgerlich, dass wegen mir die Polizei in sein Haus kam. Aber ich glaube er hat später auch verstanden, warum das so war. Ich bin freiwillig am nächsten Morgen mit dem Fahrrad zur Polizeiwache gefahren um von dort mit ihnen loszufahren, um den Nachbarn keinen Anlass zu geben anzufangen zu tratschen. Heute würde ich das wegen der Nachbarn nicht so machen, es wäre sinnvoller, die Nachbarn gleich darüber aufzuklären, warum man Besuch von der Polizei hat.


Zum Seitenanfang

Zwangsvorführung zur Musterung

(17. Mai 2006)

Die Polizisten waren ganz nett. Ich habe mich mit ihnen unterhalten, ihnen meine Einstellung mitgeteilt und sie haben es akzeptiert und nicht groß darüber diskutiert. Als Beamte sahen sie natürlich nicht ein, wie man versuchen kann, etwas gegen bestehende Gesetze zu machen (das sei nun mal so, dass man zur Musterung muss, genauso wie man in die Schule oder u.U. mal ins Gericht müsste...).

Ich wurde in der Anmeldung abgeliefert, wo es ganz normal anfing (na ja, der in der Anmeldung sagte was dazu, dass das ja nicht so toll gelaufen sei, aber sonst nichts. Ich wurde von einem jungen Soldaten, der mich an meinen (7 Jahre älteren) Halbbruder erinnerte, ins Wartezimmer begleitet. Er nahm an der Eingangstür platz, ich nehme an um zu verhindern, dass ich mich gleich wieder verabschieden würde)

Ich wurde wie alle anderen durch die einzelnen Stationen geschickt. Mit dem ersten, etwas älteren Mann habe ich mich noch gut unterhalten, er hat meine Einstellung verstanden, konnte aber nur mit den Schultern zucken als es dann darum ging, dass ich ja „Zivildienst“ leisten könnte, ich aber sagte, dass das eben Kriegsdienst ohne Waffe ist und die Erfüllung der Wehrpflicht.

Als es zum „Ausziehen“ ging, sagte ich dem, der mir den Befehl gab, „Will ich aber nicht“ und sollte dann trotzdem in der Umkleide warten. Dort habe ich versucht, mich mit den anderen zu unterhalten, die aber größenteils Zweifel hatten. Einer war zumindest sehr interessiert, als ich meine Vorführung durch die Polizei erwähnte.

Bei der Ärztin war ich leider nicht so konsequent, was das alles-verweigern anging. Im Nachhinein glaube ich, dass mich der alte Mann irgendwie so um den Finger gewickelt hat und dazu gebracht hat, ein paar „ganz harmlose Fragen“ zu beantworten und ich das dann bei der Ärztin und ihrer Kollegin (was auch immer die da zu tun hatte) so weiter gemacht habe. Aber alles in allem haben sie nicht viel von mir gesehen, weswegen das Musterungsergebnis, was ich später bekam, nicht in Ordnung war. Ich hatte beispielsweise die ganze Zeit über mindestens eine Jacke an, ausgekleidet habe ich mich in keiner Form.

Nachdem ich mich besonnen und deutlich gemacht hatte, dass ich nichts mehr mitmache, ging es wieder ins Wartezimmer. Irgendwann später kam dann das Ergebnis. „T2“, also „wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Dienste“. Das erlaubt man sich zu mir zu sagen, nachdem man festgestellt hat, dass ich eine Brille trage, mich fortbewegen, hören und sehen kann.

Danach ging es noch eine Etage höher, EUF. Zuerst war da (nach einigem Warten) ein älterer rauchender Mann, der mir Wünsche Erfüllen wollte. Leider nur bezüglich dessen, wie und wo ich bei der Bundeswehr eingesetzt werden will. Er wurde ziemlich unfreundlich/ärgerlich als ich das Wort „Totalverweigerung“ benutzte, soetwas gäbe es nicht. Auf mein „schönen Tag noch“ hörte ich nur ein „Tschüss!“. Na ja, Raucher… ;-)

Fast zuletzt kam noch eine Frau. Diese war relativ unfreundlich und wollte mir nicht recht zuhören. Sie hat immer dazwischengesprochen, wenn ich etwas sagen wollte und mir nicht geglaubt, dass ich mich mit dem ganzen Thema auseinandergesetzt hatte, weil ich ja nur zweimal eine halbe Seite an das Kreiswehrersatzamt geschrieben hätte. Sie sagte mir, dass das Nachteile für mich hätte, wenn ich die EUF nicht mitmache. Ich habe das zur Kenntnis genommen, bin noch einmal zur Anmeldung um mich Abzumelden und dann nach Hause gegangen (na ja, erst zum Bahnhof, dann zur Sparkasse, dann wieder zum Bahnhof und dann mit dem Zug nach Minden, aber das gehört ja nicht hier hin).


Zum Seitenanfang

Widerspruchsverfahren

(13. Juni 2006)

Ich habe eineinhalb Wochen später einen knappen Brief (als Einschreiben abgeschickt) geschrieben, in dem ich gesagt habe, dass ich dem Musterungsbescheid widerspreche (dass man das Recht dazu hat, steht auch auf dem Bescheid).


Dienstag, den 13. Juni 2006


Herford, 12.06.2006

Musterung, Widerspruchsverfahren

Sehr geehrter Herr Grote,

Ihr Widerspruchsschreiben vom 26.05.2006 gegen meinen Musterungsbescheid vom 17.05.06 habe ich am 29.05.2006 erhalten.

Da das Kreiswehrersatzamt Hannover regional für Ihren Wohnort Minden zuständig ist und Sie lediglich im Rahmen der polizeilichen Vorführung wegen der örtlichen Nähe dem Kreiswehrersatzamt Herford zur Untersuchung in Amtshilfe (sogenannte Gastmusterung) zugeführt worden sind, hebe ich meinen Musterungsbescheid vom 17.05.06 auf wegen Nichtzuständigkeit, womit dem Grunde Ihres Widerspruches zunächst abgeholfen ist.

Sie erhalten vom Kreiswehrersatzamt Hannover einen neuen Musterungsbescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Fürste


Der Musterungsbescheid aus Hannover ist am nächsten Tag, auch per Einschreiben, gekommen. Einige Zeit nach Erhalt habe ich gegen diesen Bescheid auch Widerspruch eingelegt. Herford hatte es sich einfach mit dem Widerspruch gemacht, einfach die Arbeit weitergeschoben…


30. Juni 2006 – Aufforderung zur Begründung

Einige Zeit nachdem der zweite Widerspruch verschickt war, kam die Aufforderung, ihn zu begründen. Mir war eine Frist gesetzt bis zum 7. 7. 2006.


Zum Seitenanfang

Begründung des Widerspruchs

(5. Juli 2006)

5. Juli 2006 – Begründung des Widerspruchs

Die Widerspruchsbegründung, die ich am 6. Juli weggeschickt habe, war mit der Intention verfasst, deutlich zu machen, dass ich Totalverweigerer werde, also den Waffendienst sowie andere wehrpflichterfüllende Dienste nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.


Begründung des Widerspruchs gegen den Musterungsbescheid vom 13. Juni 2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben in o.g. Musterungsbescheid geschrieben, ich sei "wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten" und
stünde für den Wehrdienst zur Verfügung.

Abgesehen davon, dass Sie meine Wehrdienstfähigkeit aufgrund oberflächlicher und augenscheinlicher Untersuchungen nicht beurteilen können, kann ich nur wiederholt sagen, dass ich dem Wehrdienst nicht zur Verfügung stehe, und zwar aus gewissentlichen Gründen, wie auch in meinem Brief am 22. März geschrieben.

Ich bin christlich aufgewachsen, also mit dem Vorbild Jesu, der die Freundes- und Feindesliebe lehrte, sowie der Einstellung, dass Gerechtigkeit und Gleichberechtigung gut sind (siehe z.B. Matthäus 5, Verse 1-11 (Bibel), die Seligpreisungen). In meinem Elternhaus wurde mir beigebracht, dass Zwang nicht gut ist, was auch der Bibel entspricht, schließlich gab Gott dem Menschen einen freien Willen. Auf dem Gymnasium, das ich besucht habe, wurde mir unter anderem beigebracht, wie denkende Menschen in der Gesellschaft etwas bewegt haben und sie zum guten hin verändert haben.
Auf diesem Hintergrund hoffe ich, dass Sie verstehen können, dass das gegenwärtige System der Bundeswehr und des Wehrdienstes, wie es mit Zwang und Willkürlichkeit(Ungerechtigkeit) agiert, in meinen Augen nicht gut ist und ich deswegen dagegen etwas tun möchte. Es schließt sich aus, dieses System zu unterstützen, weswegen ich nicht dem Wehrdienst zur Verfügung stehe.
Genauso schließt sich der Wehrersatzdienst aus, da dieser ein Kriegsdienst ohne Waffe ist und genauso unter Zwang steht.

Ich denke Ihnen ist bekannt, dass nicht alle männlichen Wehrpflichtigen einen Dienst leisten müssen und dass die jungen Menschen mit Zwang dazu gebracht werden, zu arbeiten.

Zusammenfassend noch einmal meine Begründung, warum ich der Wehrpflicht nicht nachkommen kann und damit auch nicht, wie im Musterungsbescheid unterstellt, dem Wehrdienst zur Verfügung stehe:

Der Wehrdienst - wie auch der Wehrersatzdienst - ist ein Kriegsdienst, also im Widerspruch zum Christentum, sowie ein Zwangsdienst, der dem Menschen nicht den freien Willen lässt. Zudem wird nur ein Teil der Wehrpflichtigen zum Dienst herangezogen, also gibt es keine Gleichberechtigung.

Diese Tatsachen verweigern es mir, einen solchen Dienst zu leisten.


Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Friedemann Grote



Zum Seitenanfang

Zurückweisung des Widerspruchs

(20. Juli 2006)

20. Juli 2006 – Widerspruchsbescheid

Wie zu erwarten war, wurde der Widerspruch zurückgewiesen (diesmal ein Einschreiben von der Wehrverwaltung). Rechtlich kann man nicht aus Gewissensgründen von der Wehrpflicht befreit werden, wäre es doch geschehen, wäre es eine große, freudige Überraschung gewesen…


Widerspruchsbescheid

Sehr geehrter Herr Grote,
in Ihrer Widerspruchssache ergeht folgender Bescheid:
Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist kostenfrei.


Sie wurden mit Bescheid des Kreiswehrersatzamtes Hannover vom 13.06.2006 wehrdienstfähig gemustert, und zwar verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten. Gleichzeitig wurde Ihre Verfügbarkeit für den Wehrdienst festgestellt.

Mit Ihrem Vorbringen wenden Sie sich gegen den obigen Bescheid und machen Folgendes geltend: Abgesehen davon, dass das Kreiswehrersatzamt Ihre Wehrdienstfähigkeit aufgrund nur oberflächlicher und lediglich durch Augenschein vorgenommener Untersuchungen nicht habe ordnungsgemäß beurteilen können, stünden Sie auch dem Wehrdienst aus Gewissensgründen nicht zur Verfügung, was Sie bereits in Ihrem Schreiben vom 22.03.2006 zum Ausdruck gebracht hätten. Sie seien christlich aufgewachsen und nach dem Vorbild Jesu, der die Freundes- und Feindesbibel [sic] lehrte, erzogen worden. Auch sei Ihnen durch Ihre Eltern beigebracht worden, dass Zwang nicht gut sei, was auch der Bibel entpreche, denn danach habe Gott dem Menschen einen freien Willen gegeben. Schließlich hätten Sie auf dem Gymnasium gelernt, dass denkende Menschen die Gesellschaft zum Guten hin verändert hätten. Vor diesem Hintergrund könnten Sie das gegenwärtige System der Bundeswehr und des Wehrdienstes, das mit Zwang und Willkür (Ungerechtigkeit) agiere, als nicht gut ansehen und wollten etwas dagegen tun. Für Sie sei ausgeschlossen, dieses System zu unterstützen, so dass Sie für den Wehrdienst nicht zur Verfügung stünden. Auch der Wehrersatzdienst sei für Sie ausgeschlossen, da dieser ein Kriegsdienst ohne Waffe sei und unter denselben Zwangsverhältnissen stehe. Ein Kriegsdienst stehe im Widerspruch zum Christentum, ebenso wie ein Zwangsdienst, der dem Menschen nicht den freien Willen lasse. Schließlich werde nur ein Teil der Wehrpflichtigen zum Dienst herangezogen, so dass Sie die Einberufungspraxis nur als ungerecht ansehen könnten.

Der form- und fristgerechte Widerspruch ist zwar zulässig, jedoch in der Sache unbegründet.

Ihre Tauglichkeitseinwendungen sind unbegründet.

Sie sind nach dem Musterungsergebnis wehrdienstfähig, verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten und somit für die Heranziehung zum Wehrdienst verfügbar. Nach § 17 Abs. 4 Wehrpflichtgesetz sind Wehrpflichtige vor der Musterungsentscheidung auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit eingehend ärztlich zu untersuchen und haben sich dieser Untersuchung zu unterziehen. Die Tatsache, dass Sie sich geweigert haben, sich den Untersuchungen zu stellen, so dass der Tauglichkeitsgrad im wesentlichen aufgrund Ihres äußeren Erscheinungsbildes festgestellt werden konnte, können Sie den Musterungsbescheid nicht entgegenhalten. [sic] Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich nämlich ein Wehrpflichtiger auf die Unzulänglichkeit einer derartigen ärztlichen Untersuchung nicht berufen, wenn er diese Unzulänglichkeit durch die Verweigerung seiner Mitwirkung - wie Sie - selbst herbeigeführt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, 08.07.1960, VII C 222.59, in BverwGE 11, 75 = Buchholz 448.0 § 17 Nr. 1, Bundesverwaltungsgericht, 26.09.1973, VIII, C 66.72, in BverwGE 44, 88 = Buchholz 448.0 § 33 Nr. 14).

Anhaltspunkte dafür, dass der nach § 8 a vorgeschriebene Tauglichkeitsgrad und Verwendungsgrad nicht ordnungsgemäß festgestellt wurde, sind nicht ersichtlich.


Ihr Vorbringen vermag auch eine sonstige Wehrdienstausnahme nicht zu begründen.

Die gewünschte Befreiung vom Wehrdienst ist nicht möglich. Das Wehrpflichtgesetz sieht in § 11 eine Befreiung nur für einen bestimmten abschließend aufgezählten Personenkreis vor. Dazu gehören u.a. Geistliche, Schwerbehinderte und Verheiratete. Diese Voraussetzungen treffen auf Sie nicht zu.


Sie können auch die derzeitige Einberufungspraxis der Bundeswehr nicht Ihrer Einberufung entgegenhalten. Das den Kreiswehrersatzämtern zustehende Auswahlermessen dient ausschließlich der optimalen Deckung des Personalbedarfs der Bundeswehr anhand der konkret gegebenen Wehrersatzlage und damit ausschließlich dem öffentlichen Interesse, wie das zuletzt auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.09.2003 - Bundesverwaltungsgericht 6 C 4.03 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk des Bundesverwaltungsgerichts 448.0 § 48 Wehrpflichtgesetz Nr. 4 festgestellt und im Beschluss vom 17.05.2004 -2 BvR 821/04 - dahingehend bekräftigt hat, dass das Individualinteresse des Wehrpflichtigen gegenüber dem staatlichen Vollzugsinteresse aufgrund des verfassungsrechtlichen Rangs der Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr stets zurückzutreten habe. Auch die Verwaltungsgerichte der Bundesrepublik Deutschland haben mit einer Ausnahme die derzeitige Einberufungspraxis der Bundeswehr gegen den Vorwurf der Willkür verteidigt.
Ihr Freistellungsbegehren konnte danach keinen Erfolg haben.

Der Musterungsbescheid des KWEA Hannover ist wie folgt zu ergänzen:
Sie stehen für einen auf Grund der Wehrpflicht zu leistenden Dienst zur Verfügung; ob sie zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezogen werden, hängt von der Entscheidung des Bundesamtes für Zivildienst über Ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vom 06.07. 06 ab.

Begründung:
Sie haben im Gegensatz zu Ihren Ausführungen im Schreiben vom 22.03.2006, in dem Sie sich lediglich auf ein vermeintliches Grundrecht auf Freiheit gegen jeglichen Zwang berufen haben, mit Ihrem Schreiben vom 06.07.2006 nunmehr das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung (Verpflichtung zur Gewaltlosigkeit nach dem Vorbild Jesu) für sich reklamiert. Ich sehe darin einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz und werde demzufolge das Kreiswehrersatzamt Hannover anweisen, Ihre Personalakte nach Abschluss des Musterungsverfahrens an das Bundesamt für den Zivildienst in Köln abzugeben, das für die Anerkennungsverfahren der Kriegsdienstverweigerer nach § 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetz zuständig ist.

Dazu weise ich auf folgendes hin:
Gemäß § 15 Zivildienstgesetz werden Sie im Falle der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, wenn Sie aus Gewissensgründen gehindert sind, Zivildienst zu leisten, zum Zivildienst vorläufig nicht herangezogen, wenn Sie erklären, dass Sie ein Arbeitsverhältnis mit üblicher Arbeitszeit in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen begründen wollen, oder wenn Sie in einem solchen Arbeitsverhältnis tätig sind.
Nach § 15 a Abs. 2 Zivildienstgesetz erlischt die Pflicht, Zivildienst zu leisten, wenn der anerkannte Kriegsdienstverweigerer vor Vollendung des 24. Lebensjahres nachweist, dass er in einem solchen Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von einem Jahr und 9 Monaten tätig war.

Nach § 14 c Zivildienstgesetz werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst nicht herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu einem freiwilligen Dienst nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres schriftlich verpflichtet haben. Der Dienst ist spätestens 1 Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten und hat eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens 12 Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub (Vollzeittätigkeit) zu umfassen.
Die Verpflichtung ist gegenüber einem Träger zu übernehmen, der nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres anerkannt ist (§ 14 c Abs. 3).
Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst gemäß § 1 geleistet haben, erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten, das gilt (jedoch) nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall.

Schließlich werden nach § 14 Zivildienstgesetz anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, nicht zum Zivildienst herangezogen, solange sie im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken.
Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer im Zivil- oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt (jedoch) nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall (§ 14 Abs. 4 Zivildienstgesetz).

Darüber hinaus haben Sie nach § 14 a und § 14 b Zivildienstgesetz als anerkannter Kriegsdienstverweigerer die Möglichkeit, Entwicklungsdienst oder einen sog. anderen Dienst im Ausland zu leisten. Ich bitte, sich im eigenen Interesse nach diesen Möglichkeiten zu erkundigen, sofern Sie auch einen Zivildienst aus Gewissensgründen ablehnen.

Ihrem Widerspruch musste daher der Erfolg insgesamt versagt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Bescheid des Kreiswehrersatzamtes Hannover in der Gestalt dieses Widerspruchsbescheides können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides Klage beim


Verwaltungsgericht Minden
Königswall 8
32424 Minden

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben.

Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Frist nur dann gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht eingeht.

Wenn ein Bevollmächtigter bestellt wird, gilt sein Verschulden am Versäumnis der Frist als eigenes Verschulden des Auftragsgebers.

Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses wiederum vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung Nord, Hans-Böckler-Alle 16, 30173 Hannover, zur richten und muss den Kläger sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Von der Klage soll eine Abschrift beigefügt werden.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden und der Widerspruchsbescheid sowie der angefochtene Verwaltungsakt sollen in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Kretschmer


Kurz zusammengefasst bedeutete das, dass ich für die Bundeswehr weiterhin wehrdienstfähig und verwendungsfähig war, und dass ein Kriegsdienstverweigerungsantrag in meinem Namen gestellt wurde. Ich deute das als Versuch, mich loszuwerden, da ich ausdrücklich geschrieben hatte, dass der Ersatzdienst für mich nicht in Frage käme.


Zum Seitenanfang

Letzte Überlegungen bezüglich der Musterung

(20./21. Juli 2006)

20. Juli 2006 – Klage?

Meiner Meinung nach hätte es Sinn gemacht gegen den Bescheid zu klagen, da ich es nicht richtig finde, wenn jemand einfach so wehrdienstfähig genannt wird. Vergleichbar mit einem Angeklagten, der von einem Richter schuldig gesprochen würde, obwohl er nichts getan hat, außer die Aussage zu verweigern. Dass er Schuld hat, beweist keiner – dennoch wird er verurteilt?

21. Juli 2006 – Keine Klage

Nach Auseinandersetzung mit unserem Verwaltungsgericht und der Kampagne kam ich zu dem Schluss, dass es zu teuer und umständlich wäre, zu diesem Zeitpunkt schon zu klagen, auch wenn diese Praxis nicht in Ordnung ist. Ich beschloss, der Wehrverwaltung zumindest noch meine Meinung zu dem Widerspruchsbescheid zu schreiben.


Zum Seitenanfang

Antwort auf den Widerspruchsbescheid

(1. Oktober 2006)

1. Oktober 2006 – Antwort auf den Widerspruchsbescheid

Die Antwort habe ich am 1. Oktober abgeschickt – ohne Reaktion. Ich stellte mich darauf ein, noch zu einem Dienst eingezogen zu werden, und habe bis dahin angefangen zu studieren.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Widerspruchsbescheid zur Kenntnis genommen und möchte noch darauf antworten.
Sie schrieben, meine Tauglichkeitseinwendungen seien unbegründet und mein Vorbringen vermöge auch eine sonstige Wehrdienstausnahme nicht zu begründen.
Ich sehe ein, dass Sie damit – vor dem Gesetz – recht haben und ich weiß, dass ich durch mein Gewissen nicht von der Wehrpflicht befreit werde.
Dennoch kann es nicht richtig sein, wenn einfach, ohne genaue Untersuchung, entschieden werden kann, dass jemand wehrdienstfähig ist. Der Grund, warum keine genaue Untersuchung durchgeführt wurde, darf dabei keine Rolle spielen.
Ganz pragmatisch könnte auch jemand, der ohne es zu wissen eine Krankheit hat, die ihn eigentlich vom Wehrdienst disqualifiziert, sich der ärztlichen Untersuchung entziehen – zum Beispiel aus Angst – und würde dann beim Wehrdienst Schaden erleiden.
Aber das ist wohl nur meine Meinung, ich kann nicht gegen dieses Vorgehen klagen, da ich die finanziellen Mittel nicht habe.

Sie haben ihre Ergänzung des Musterungsbescheides damit begründet, dass ich in meinem Schreiben vom 6. Juli 2006 das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung für mich reklamiert hätte.
Leider gibt es kein Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung, sondern nur das Recht der Kriegsdienstverweigerung mit der Waffe, nach Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz. Wie ich in meinem letzten Schreiben anscheinend nicht deutlich genug klar gemacht habe, lehne ich auch den Kriegsdienst ohne Waffe (den Wehrersatzdienst bzw. „Zivildienst“) ab, daher ist das Stellen des Antrages an das Bundesamt für Zivildienst vielleicht gut gemeint, jedoch nicht in meinem Sinne.
Nächsten- und Feindesliebe gibt es auch auf einer tieferen Ebene als der direkten, so kann ich es nicht verantworten, Kriegsdienste zu unterstützen, indem ich in einem System mitmache, in dem es normal ist, dass ein großer Teil der jungen Männer dazu ausgebildet wird, mit Waffen umzugehen.
Wie andere Menschen damit umgehen, soll dabei für mich kein Maßstab sein, viele wissen wahrscheinlich gar nicht, dass der – harmlos so genannte – Zivildienst eng mit Kriegsdienst zusammenhängt.
Ich weiß, dass meine Beweggründe Sie nicht davon abhalten werden, mich irgendwann dennoch zu einem Dienst einzuberufen. Ich werde aber freiwillig zu keinem Dienst antreten.

Meine Begründung des Widerspruchs war zum einen dazu gedacht, den Zuständigen mitzuteilen, dass ich dieses Vorgehen bei der Musterung für falsch halte und Kriegs- und Zwangsdienste ablehne, sowie Zivildienst als Kriegsdienst erkannt habe. Zum anderen wollte ich klarstellen, dass ich keinen Dienst leisten kann, da ich nicht unterstütze, was ich für falsch halte.
Sie handeln nach Ihren Vorschriften und Gesetzen, denen Sie sich mit Ihrem Beruf verschrieben haben. Das ist sicher im Sinne des Staates, und Sie haben bestimmte Schritte einzuleiten, wenn jemand auf gewisse Art und Weise handelt.
Ich verstehe daher, dass Sie meinen Widerspruch zurückweisen müssen und dass Sie mich an das Bundesamt für Zivildienst weitergeleitet haben.
Ich hoffe aber, dass Sie trotzdem auch die Menschen sehen, die sich nicht dem Gesetz unterstellen wollen, wenn sie es nicht mit ihrer Lebenseinstellung vereinbaren können.
Das Gesetz ist nicht perfekt, einige Dinge sind nicht notwendig und nicht gut. Leider gibt es keine Aussicht auf Veränderung, wenn alle, die das Gesetz vertreten, der Meinung sind, dass es perfekt ist und nicht verändert werden muss, weil im Moment ja alles gut läuft.
Frieden und Freiheit sind erstrebenswerte Dinge, und ich will sie leben und verbreiten.
Sie müssen mich vielleicht daran hindern – ich werde Ihnen das nicht übel nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jonas Friedemann Grote



Zum Seitenanfang

Bundesamt für Zivildienst

Nach dem Widerspruchsbescheid kam ein Brief vom Bundesamt für Zivildienst (BAZ) aus Köln: Es wurde behauptet, ich hätte einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt, was ich aber auf dem Hintergrund, dass das in der Bundesrepublik Deutschland gar nicht geht – es ist nur die Waffendienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes möglich –, nicht getan habe.

Ich sollte eine beigefügte Seite, eine Kopie der zweiten Seite meiner Begründung des Widerspruchs gegen den Musterungsbescheid, unterschrieben zurücksenden, und darüber hinaus meine persönliche Gewissensbelastung im Falle der Kriegsdienstteilnahme mit der Waffe ausführlich darlegen, weil ich das in dem Schreiben nicht getan hätte. Natürlich nicht, denn mein Schreiben war schließlich gar nicht an das BAZ gerichtet.

Leider bin ich nicht dazu gekommen, ihnen innerhalb der Frist zu antworten, da ich gerade am umziehen war. Ich schrieb ihnen aber später, was ich von diesen Forderungen hielt. Ohne eine Antwort zu erhalten.


Im nächsten Jahr kam dann die Einberufung.


Zum Seitenanfang



Ebene höher: Wehrpflicht

Zuletzt bearbeitet: Fri Jun 5 16:20:07 2009.